Würzburger Stadtgeschichten
750 Jahre Würzburger Stadtrat
1057: In Bremen sitzt ein Chronist namens Adam an seinem Schreibtisch und notiert, was er über Würzburg weiß: „Allein vom Bischof von Würzburg weiß man, er habe in seinem Bistum nicht Seinesgleichen, da er alle Grafschaften seines Sprengels besitzt und als Bischof auch noch das Herzogtum des Landes verwaltet“. Die Machtfülle der Würzburger Bischöfe ist einzigartig im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Bis Fürstbischof Georg Karl von Fechenbach 1802 abdankt, sind sie die geistlichen und weltlichen Herren Würzburgs, mit Sitz in der Festung auf dem Marienberg, ab dem 18. Jahrhundert in der Residenz. Im Mittelalter kommen sie nur vom Berg in die Stadt herunter, um im Dom die Liturgie zu feiern. Ansonsten nehmen sie sich in Acht. Die Würzburger mögen ihre Herren nicht.
Hirten vs. Schäfchen: 17 blutige Konflikte in 43 Jahren
Als Bürgerschaft und Bischof 1297 wieder einmal aneinandergeraten, verhängt Papst Bonifatius VIII. das Interdikt über die Stadt, das Verbot, Gottesdienst abzuhalten und die Sakramente zu spenden. Graf Wilhelm Werner von Zimmern, Jurist und Historiker im 16. Jahrhundert, zählte nach und stellte fest, diese Auseinandersetzung sei die siebzehnte. Die Würzburger hatten schon 1077 ihren Bischof Adalbero ausgesperrt, als er von einer Reise zurückkehrte. Neun Jahre brauchte er, bis er mit Waffengewalt wieder rein kam. Sie versuchten, dem Krummstab zu entkommen und wollten eine freie Reichsstadt werden. Sie fochten blutige Schlachten gegen ihre Herren und gewannen wenige; am Ende verloren sie immer. Bis Napoleons Große Armee die Ideale der französischen Revolution durch Europa trug.
Ab wann die Würzburger einen Stadtrat hatten und wie sie zu ihm kamen, ist unbekannt. Die älteste Notiz über den „Rat der 24“ in der 5000 Einwohner zählenden Stadt stammt vom 9. Oktober 1256, als er die Aufnahme Regensburgs in den Rheinischen Bund unterstützt. Fünf Jahre später steht er unter der Fuchtel des Bischofs. Iring von Rheinstein-Homburg lässt wissen, dass ohne seine Zustimmung niemand gewählt wird, und stellt Schultheißen, bischöfliche Beamte, an die Spitze des Rates. Die Nachfolger auf dem Stuhle Burkards lösen wiederholt Räte auf, die Bürger ohne ihr Mitwirken gebildet hatten.
Die Bürger haben nichts zu melden
1265 hebt Bischof Iring seinen eigenen, den Oberrat aus der Taufe; Mitglieder sind sechs Geistliche und sechs Bürger. 43 Jahre sollen vergehen, bis ihn die Würzbürger anerkennen. Irings Konstrukt übersteht die Wirren Zeit, mit Unterbrechungen im Dreißigjährigen Krieg, bis zur Säkularisation. Spätestens seit 1341 gehören zur klerikalen Hälfte zwei Domherren, je ein Chorherr de Stifte Haug und Neumünster und zwei ritterliche Dienstmänner, die im 15. Jahrhundert durch Domherren ersetzt werden. Von den sechs Bürgern sind drei Abgeordnete des städtischen – nunmehr „unte¬ren“ – Rates, drei kommen von der Gemeinde: ein Häcker, ein Bäcker und ein Metzger. Der Oberrat hat direkten Zugang zum Bischof, beaufsichtigt unter anderem die Zünfte, setzt Arbeitslöhne fest und bestellt die Gewerbepolizei.
Die Kompetenzen des Unterrates, zusammengesetzt aus Patriziern, reichen nicht weit. Er urteilt in juristischen Streitigkeiten auf Amtsgerichtsebene, wenn es um Schulden geht, Beleidigungen, kleinere Gewaltdelikte. Sein erstes Urteil fällt er 1274; er weist drei Bürger aus.
Was wichtig ist, entscheidet der Bischof ...
Die Stadträte kümmern sich auch um Anstand und Sitte: Im 15. Jahrhundert beschweren sie sich beim Bischof über einen Schultheißen, der Frauen gegen prügelnde Ehemänner schützt. Der gewähre, maulen sie, den „ehe weybernn“ Geleit gegen „manchen frommen byderman“. Wenn der Gatte aber die Gattin nicht strafen dürfe, würden „andere, die gehorsam wern, auch zu ungehorsam gereytzt unnd also zwischen den eelichen groß unrath erwachsenn“.
Was wichtig ist, entscheidet der Bischof, in Angelegenheiten der Wirtschaft, Stadtentwicklung, Kultur, Krieg und Frieden, und was ihm sonst noch am Herzen liegt. 1343 verbietet Otto II. von Wolfskeel das Würfelspiel. Noch im späten 18. Jahrhundert verbietet Adam Friedrich von Seinsheim, in der Residenz selbst Genießer exquisiter italienischer Opern, die Auftritte von Theaterkompanien, in Sorge um die Moral die Stadt. Franz Ludwig von Erthal untersagt die Gründung von Lesegesellschaften; er will aufrührerische Ideen aufhalten. Der Unterrat bleibt ungefragt.
… und der Stadtrat muss nicken
Jahrhunderte lang ist der Stadtrat nicht mehr als eine Goodwill-Veranstaltung des Bischofs. Seine geringe Bedeutung illustriert das Strafgericht Konrad von Thüngens im Jahr 1525. Die Bürger hatten sich mit Tausenden von revoltierenden Bauern zusammengetan und vergeblich versucht, die Festung zu stürmen. Thüngens Henker richten zunächst ein Blutbad unter den Unterlegenen an, dann verfügt er: Die Wahl des Stadtrates und des Stadtschreibers seien ausschließlich seine und des Domkapitels Angelegenheit. Ein bischöflicher Beamter lade zu den Ratssitzungen ein und leite sie. Jeder Briefwechsel des Stadtrates werde bischöflichen Beamten vorgelegt. Zehn Ratsherren, unter ihnen der Bildhauer Tilman Riemenschneider, hätten wegen ihrer Teilnahme am Aufstand den Stadtrat zu verlassen.
Die Träume der Bürger platzen
Neue Töne im Jahr 1618, der 62. Bischof Würzburgs spricht: Meine „lieben getrewen Bürgermeistern und Rath“, sagt Johann Gottfried von Aschhausen, und meint die zwei Dutzend Männer vom Unterrat. Hubert Drüppel, Professor am Institut für deutsche und bayerische Rechtsgeschichte der Universität Würzburg interpretiert den Wechsel von der strengen und willkürlichen zur väterlich-wohlwollenden Kuratel: Der Bischof wollte dem Stadtrat „die Würde wiedergeben“, die Räte sollten Freiraum für eine „möglichst effiziente Durchführung“ ihrer Aufgaben haben. Johann Gottfried konnte sich Großzügigkeit gefahrlos leisten: Die Zeiten hatten sich geändert, alle Bürgerträume von der städtischen Autonomie waren endgültig geplatzt.
Johann Gottfried von Aschenbach erlässt eine neue Ratsordnung. Die Ratsherren üben ihr Amt nicht mehr bis auf landesherrlichen Widerruf aus, sondern lebenslang. Sie haben ein verbindliches Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung einer vakanten Ratsstelle. Der Vorgeschlagene muss ehrbar, von gutem Leumund, Bürger Würzburgs, katholisch und gebildet sein. Keine Analphabeten will der Bischof im Amt sehen, sondern Leute, „dero Verstands und anderer von Gott verliehener und mit Lehrung guter Künsten erleüchter Qualitäten man sich bey Administration ersprießlicher“ bedienen könne. Spätestens ab 1651 stimmen die Räte geheim über den Neuen ab.
1919: erste freie und geheime Stadtratswahl
So stand es geschrieben, aber die Ordnung war biegsam. Um nicht alle Rechte zu gefährden, gaben die Stadträte immer wieder einzelne preis, etwa indem sie im Vorfeld Kandidaten des Bischofs oder der Domherren akzeptierten, obwohl sie ihnen missliebig waren.
Gemäß der neuen Ordnung führen zwei Bürgermeister die Stadt, der „Ältere“ und der „Jüngere“, der Ober- und der Unterbürgermeister. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt nach außen, er beruft die Ratssitzungen ein und leitet sie. Sein wichtigster Mitarbeiter ist der Stadtschreiber. Der Unterbürgermeister ist im Besonderen verantwortlich für das sichere Verschließen der Stadttore. Alle Jahre an St. Elisabeth, den 19. November, müssen sie sich dem Unterrat zur Wiederwahl stellen. Aber ohne Zustimmung des Bischofs ist alles nichts. Ihm und den Domherren leisten die Bürgermeister den Amtseid, bevor sie ihre Dienstgeschäfte aufnehmen.
Das erste Mal, dass die Würzburger ihre Stadträte frei und geheim wählen, ohne obrigkeitliches Hemmen oder Segnen, ist noch keine hundert Jahre her: 1919.
1814 fällt Würzburg an Bayern. 1818 gewährt König Maximilian I. Josef allen Bürgern via Königlich-Bayerischem Gemeindeedikt das Recht, ihre Gemeindebevollmächtigten – so heißen die Räte jetzt bis 1918 – zu wählen. Aber nur jeder zehnte Bayer ist Bürger. Das Recht, ein Bürger zu sein, ist teuer. Bis zu 30 Gulden zahlen die Söhne von Würzburgern, Auswärtige mehr als das Doppelte, Ausländer das Dreifache – zu einer Zeit, in der die Würzburger Bürgermeister ein jährliches Salär von 1000 Gulden bekommen. Wählbar sind zudem nur Männer, die zum höchstbesteuerten Drittel der Bürgerschaft zählen. 1869 und 1908 gestatten die Könige zwar Erleichterungen, aber bis zum Fall der Monarchie bleibt mindestens die Hälfte aller Erwachsenen vom Wahlgang ausgeschlossen: die Frauen. Die deutsche Nationalversammlung beschließt erst am 30. November 1918 ihr aktives und passives Wahlrecht.
Wie lange etwas dauert, bis es gut ist, lässt sich am Anteil der Frauen am aktuellen Stadtrat ablesen. Zum ersten Mal in der 750-jährigen Ratsgeschichte sitzt in allen acht Fraktionen mindestens eine Frau. 18 Ratsmitglieder von 51, Oberbürgermeisterin Pia Beckmann inklusive, sind zum 750. Bestehen des Stadtrates weiblich – rund 35 Prozent, so viel wie noch nie. Aber der Anteil der Frauen an der Würzburger Bevölkerung beträgt knapp 52 Prozent.
Dieser Text ist 2007 in der Main-Post erschienen, zum 750-jährigen Bestehen des Würzburger Stadtrats.
© Wolfgang Jung - schreibdasauf.info